18. November 2024

Abstand zweier Zwischenzeugnisse - ganz andere Arbeitsleistung?

Wir haben im 2019 ein Zwischenzeugnis für einen langjährigen MA ausgestellt (seit 2007 beschäftigt). Nun hat er ein neues ZZ verlangt. Aufgabenbereich, Abteilung etc. blieb stets dasselbe. Nur hat sich zwischen 2019 und jetzt (2024) seine Arbeitsleistung drastisch verschlechtert. Wie geht ihr in der Praxis mit solch einem Fall um? ZZ komplett neu schreiben und für die vorherige Zeit auf das ZZ im 2019 verweisen? Oder das Zeugnis von 2019 abschwächen? Was sind eure Tipps?

2 Antworten

Wie Ronald korrekterweise schreibt. Als Ergänzung zum Satz “das Zeugnis von 2019 abschwächen...”. Bitte nicht, dieses ist geschrieben aufgrund der damaligen Leistung und darf nicht verändert werden.

Somit ein neues Zeug...

Peter Z.
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Ein Arbeitszeugnis muss u.a. vollständig sein, was auch heisst, dass es die gesamte bisherige Anstellungsdauer zu umfassen hat. Allenfalls kann auf ein Lehrzeugnis verwiesen werden (da die Lehre einen anderen Charakter hat als die spätere Anstellung), aber nicht auf Zwischenzeugnisse.

Im vorliegenden Fall kann somit das alte Zwischenzeu...

Ronald B.
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