Änderungskündigung und danach Krank?
Liebe HR Community
Kommt die Sperrfrist zum Zuge, wenn man mit einem Mitarbeitenden die Änderungskündigung besprochen hat, 7 Tage Bedenkfrist gewährt und der Mitarbeitende in diesen 7 Tagen ein Arztzeugnis einreicht?
Das der neue Vertrag weiterhin als Offerte gültig ist, ist mir bewusst. Aber wäre die Kündigung dann doch zu Unzeiten, obwohl es schon vorher besprochen wurde?
1 Antwort
Die Sperrfrist startet stets mit dem Beginn der Arbeitsverhinderung. Die Kündigung, die während einer der in Art. 336c Abs. 1 OR festgesetzten Sperrfristen erklärt wird, ist nichtig; ist dagegen die Kündigung vor Beginn einer solchen Frist erfolgt, aber die Kündigungsfrist bis dahin noch nicht abgelaufen, so wird deren Ablauf unterbrochen und erst nach Beendigung der Sperrfrist fortgesetzt (Art. 336...