10. November 2025

ANobAG - Wie abrechnen?

Hallo zusammen

Wir haben einen Mitarbeiter, der in Liechtenstein wohnhaft ist und über unsere Gesellschaft in Liechtenstein einen Nebenerwerb (<25%) ausübt. Sein Haupterwerb (100%) findet in der Schweiz statt.

Aufgrund seines geringfügigen Einkommens in Liechtenstein ist er in der Schweiz sozialversicherungspflichtig. Entsprechend hat er sich bei der SVA als Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber (ANobAG) angemeldet.

In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

  1. Wie wirkt sich dies auf seine Lohnabrechnung aus?
  2. Übernimmt das Unternehmen die Arbeitgeberbeiträge für die Sozialversicherung des Nebenerwerbs?
  3. Wie handhabt ihr die Beitragspflicht hinsichtlich KTG (Pflicht) und UVG?

Vielen Dank im Voraus für eure Rückmeldungen.

Beste Grüsse

2 Antworten

“Unsere Gesellschaft in Liechtenstein” = separates Arbeitsverhältnis, resp. je ein Arbeitsverhältnis mit Ihnen (Schweizerischer Arbeitgeber) sowie mit dem liechtensteinischen Arbeitgeber als eigenständige juristische Person?

Grundsätzlich gilt: wird im Wohnsitzland die Tätigkeit zu weniger als 25% ausgeübt, unterliegt er den schweizerischen Sozialversicherungen. Allerdings ist primär der liechtensteinische Arbeitgeber in der Schweiz beitragspflichtig - dank der dafür vorgesehenen Vereinbarung nach Art. 21 der Vo (EG) Nr. 987/2009 können der/die Betroffene und der liechtensteinische Arbeitgeber gemeinsam vereinbaren, dass dieser die Pflichten des Arbeitgebers zur Zahlung der Beiträge wahrnimmt = das wäre dann die umgangssprachliche Rol...

Stefan S.
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Guten Tag

Bei diesem Fall habe ich ein paar Fragezeichen. Die Aussagen “über unsere Gesellschaft in Liechtenstein einen Nebenerwerb (<25%) ausübt” und daneben nochmals eine 100% Anstellung (= Total über 100%) ist es für mich etwas problematisch eine Einschätzung, ohne den Zweck des Nebenerwerbs und die Umstände zu kennen, zu geben. Wenn ihr eine Gesellschaft in Liechtenstein habt, ist dies nicht als AnobAG zu handhaben. Die Definition ist klar: “Bei Arbeitnehmenden ohne beitragspflichtigen Arbeitgebenden (ANobAG) handelt es sich um Versicherte, deren Arbeitgebender in der S...

Marina Z.
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