20. August 2025

Anspruch auf Umzug oder nicht?

Wieder mal das Thema Umzug.
Mitarbeiter ist umgezogen aber seine Adresse ändert nicht.....er hat lediglich den “zügel-Aufwand” und nicht Amtliche Ummeldungen, Adressänderungen etc.
Quasi von Block 1 in Block 2 scheinbar dieselbe Nr.
wie sieht ihr das, ich dachte es gab mal einen gerichtlichen Entscheid, wenn die Adresse nicht ändert kein Anspruch. weiss jemand Bescheid oder habe ich da etwas verwechselt?

2 Antworten

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Der grosse Aufwand beim Umzug sind nicht die administrativen Akte der Adressänderung (welche mittlerweile häufig online durchgeführt werden können), sondern der physische Wohnungswechsel (Planen, Einpacken, Tragen, Auspacken, Reinigen etc.). Ändert die Adresse nicht, bleibt einem wohl immerhin der Umzug der in Keller, Estrich und Garage angesammelten Preziosen erspart.

“Dem Arbeitnehmer sind im Übrigen die üblichen freien Stunden und Tage ... zu gewähren” (Art. 329 Abs. 3 OR). Es steht den Vertragsparteien frei, die üblichen freien Stunden und Tage zu konkretisieren (GAV, EAV, Personalreglement); so könnte konkretisiert werden, wie viel Zeit bei einem Umzug an der gleichen bzw. bei ei...

Ronald B.
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Guten Tag

Also verstehe ich das richtig, dass ihr den Zügeltag nicht gewähren wollt, wenn keine Behördengänge nötig sind? Der Zügeltag ist meines Erachtens nicht an diese Behördengänge gebunden, sondern gilt als “besonderer Anlass” und daher verstehe ich die Begründung ihm diesen Zügeltag zu verwehren nicht. Die Mitarbeitenden können während ihres Zügeltags die Arbeiten verrichten, die sie wollen (effektiv Umziehen, Kisten packen ode...

Marina Z.
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