07. Januar 2025

Arbeit auf Abruf / Einsatzabsage / Annahmeverzug?

Hallo zusammen, ich habe ein Frage zur Arbeit auf Abruf. Wir haben ein paar Mitarbeiter, die bei uns auf Abruf arbeiten, da sie bei Wohnungsräumungen unterstützen. Die Einsätze sind nicht regelmässig.

Nun hatten wir bei einer Wohnungsräumung einen Fall, bei dem unser Kunde einen Auftrag kurzfristig abgesagt hatte (24 Stunden vorher), was den Einsatz des Mitarbeiters obsolet machte. Wir hatten den Mitarbeiter unverzüglich informiert. Nun möchte er die Stunden unbedingt erstattet bekommen. Liegt in diesem Fall Annahmeverzug vor, oder können wir uns darauf berufen, dass wir ihn ja nur auf Abruf angestellt haben und in diesem Fall kein Bedarf unsererseits mehr bestand?

Würde es etwas daran ändern, wenn der Mitarbeiter selbst auch schon Aufträge kurzfristig abgesagt hätte?

2 Antworten

Tja, da kommt ihr wohl nicht darum herum zu zahlen... da, so wie Ronald feststellt ein unechtes Abrufverhältnis vorliegt.

Tipp meinerseits: da ihr und und nicht der Arbeitnehmer das Beschäftigungsrisikos tragen müsst, steht es euch frei in dem Vertrag mit dem Auftra...

Peter Z.
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Bei unechter Arbeit auf Abruf, die hier vorzuliegen scheint, ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, das Arbeitsangebot des Arbeitgebers anzunehmen. Es existiert meist ein Rahmenvertrag, in welchem die generellen Konditionen geregelt sind (z.B. Lohnhöhe), und für jeden Einsatz wird ein eigentlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen, in welchem die konkreten Arbeitsbedingungen des jeweiligen Einsatzes geregelt sind (insbesondere Zeitpunkt und Zeitdauer des Einsatzes, Einsatzort).
Wurde dieser Arbeitsvertrag abgeschlossen (übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung g...

Ronald B.
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