30. Juli 2025

Arbeitsplatzbezogene Krankheit nach Kündigung?

Wir mussten unseren Betrieb schliessen. Alle Mitarbeitenden erhielten die Kündigung im Februar 2025. Ein Mitarbeiter hatte 3 Monate Kündigungsfrist (März, April, Mai). Ab 01.04.2025 wurde er arbeitsunfähig wegen seiner Schulter. Durch seine langjährige Betriebszugehörigkeit hat er eine Sperrfrist von 180 Tagen. Er hatte eine Arbeitsunfähigkeit von 100% vom 01.04.2025-31.07.2025. Ab 01.08.2025 ist er 50% arbeitsunfähig vorerst bis 31.08.2025. Die Krankentaggeldversicherung hat weitere Untersuchungen angeordnet. Diese ergaben (im Juli 2025), dass die Arbeitsunfähigkeit arbeitsplatzbezogen ist und die Taggeldzahlungen werden per 31.10.2025 eingestellt. Was heisst das nun für mich als Arbeitgeber. Die Sperrfristen gelten in diesem Fall ja nicht und lösen auch keine Unterbrechung der Kündigungsfrist aus. Können wir die Lohnzahlung per sofort einstellen und ggf. Zu viel bezahlten Lohn zurückfordern oder gilt dies erst ab 31.10.2025?

2 Antworten

Wenn die Krankheit rückwirkend als arbeitsplatzbezogen attestiert wurde, dann gilt das Arbeitsverhältnis als per 31.5.25 beendet, da keine Sperrfrist ausgelöst wurde und somit die Kündigungsfrist nicht unterbrochen war. Sprich ...

Miriam A.
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Eine Arbeitsverhinderung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer seine vertragliche Arbeitspflicht nicht ausüben kann. Somit besteht auch bei einer arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit eine Lohnfortzahlungspflicht. Krankentaggeldversicherer erwarten bei einer solchen, dass der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Schadenminderungspflicht nach einiger Zeit eine andere Stelle antritt, und befristen di...

Ronald B.
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