13. Oktober 2025

Arbeitsunfähigkeit bei Teilzeitzeitmitarbeitenden

Wir haben viele Mitarbeitende, welche in einem Teilzeitpensum bei uns angestellt sind. Bei 100% sind in der Woche 42h zu leisten. Nun haben wir eine Mitarbeiterin, die ein 80% Pensum hat. Die 80% sind aufgeteilt auf 4 Arbeitstage (Mo, Di, Do & Fr à 8.4h). Sie hat von ihrem Arzt ein Arztzeugnis erhalten und ist 50% arbeitsunfähig. Berechnen sich die 50% nun auf ein 100% Pensum oder auf ihr 80% Pensum?

Danke für eure Rückmeldungen.

2 Antworten

Das Attestieren von Arbeitsunfähigkeit würde voraussetzen, dass sich der Arzt mit der Tätigkeit, deren Dauer und Lage auseinandergesetzt hat. Nur so könnte er nützliche Angaben...

Ronald B.
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Bitte verlange ein neues Arztzeugnis, in welchem die Teilzeit und Arbeitsfähigkeit ...

Peter Z.
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