Arbeitsunfähigkeit bei Teilzeitzeitmitarbeitenden
Wir haben viele Mitarbeitende, welche in einem Teilzeitpensum bei uns angestellt sind. Bei 100% sind in der Woche 42h zu leisten. Nun haben wir eine Mitarbeiterin, die ein 80% Pensum hat. Die 80% sind aufgeteilt auf 4 Arbeitstage (Mo, Di, Do & Fr à 8.4h). Sie hat von ihrem Arzt ein Arztzeugnis erhalten und ist 50% arbeitsunfähig. Berechnen sich die 50% nun auf ein 100% Pensum oder auf ihr 80% Pensum?
Danke für eure Rückmeldungen.
2 Antworten
Das Attestieren von Arbeitsunfähigkeit würde voraussetzen, dass sich der Arzt mit der Tätigkeit, deren Dauer und Lage auseinandergesetzt hat. Nur so könnte er nützliche Angaben...
Bitte verlange ein neues Arztzeugnis, in welchem die Teilzeit und Arbeitsfähigkeit ...