17. April 2025

Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen vorzeitig zu beenden

Wir haben der Mitarbeiterin:in Ende März ordentlich gekündigt mit einer Kündigungsfrist per Ende Juni. Leider ist die Mitarbeiterin seither jeden Arbeitstag zu spät gekommen und hat die Arbeitszeit nicht eingehalten. Wir möchten deshalb das Arbeitsverhältnis mit der Mitarbeiter:in im gegenseitigen Einvernehmen vorzeitig beenden. Was müssen wir hier beachten? Müssen wir hier einen Aufhebungsvertrag aufsetzen oder gilt die Kündigungsfrist?. Besten Dank für den Feedback

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Akzeptiert durch Author

Mit einem Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen (falls es ein solches gibt) aufgelöst (Art 115 OR).

Was ist der Schaden, wenn die Arbeitnehmerin zu spät zur Arbeit erscheint (zu spät für was?) und die Arbeitszeit nicht einhält? Wenn der Betriebsablauf dadurch nicht gestört wird, sondern sie nur stundenmässig ins Minus fällt (Lohnkürzung), dann ist dies besser als wenn man ihr den vollen Lohn für die Kü...

Ronald B.
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