06. Oktober 2026

Bezahlte Absenz bei verordneter Physio?

Hallo zusammen

Wie handhabt ihr die Arbeitszeit bei ärztlich verordneter Physiotherapie?

Meines Wissens besteht grundsätzlich kein Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber die dafür benötigte Zeit als bezahlte Arbeitszeit übernimmt. Insbesondere bei Gleitzeit sollten solche Termine – soweit möglich – auf Randzeiten gelegt bzw. über die Gleitzeit kompensiert werden.

Nun wurde mir von einem Fall berichtet, bei dem eine Mitarbeiterin die Nichtbezahlung einer Absenz aufgrund verordneter Physiotherapie offenbar angefochten und letztlich Recht bekommen hat. Demnach musste der Arbeitgeber die entsprechende Abwesenheitszeit bezahlen.

Kennt jemand die aktuelle Rechtslage bzw. einen entsprechenden Gerichtsentscheid?

Könnte es allenfalls einen Unterschied machen, weshalb die Physiotherapie verordnet wurde – beispielsweise ob sie im Zusammenhang mit einer Krankheit oder einem Unfall und einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit bzw. Taggeldleistung steht?

Ich selbst erhalte beispielsweise ebenfalls immer wieder ärztlich verordnete Physiotherapie, jedoch ohne Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeit oder einem Unfall. Deshalb frage ich mich, ob eine ärztliche Verordnung allein tatsächlich ausreicht, damit die dafür benötigte Zeit als bezahlte Absenz gilt.

Vielen Dank für eure Einschätzungen und Erfahrungen.
Liebe Grüsse

1 Antwort

Eine ärztlich verordnete Physiotherapie begründet grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass die notwendige Abwesenheit ermöglicht wird. Ob die betreffende Zeit als bezahlte Arbeitszeit gilt, hängt davon ab, ob eine unverschuldete Arbeitsverhinderung im Sinn von Art. 324a OR vorliegt oder ob lediglich notwendige Freizeit nach Art. 329 Abs. 3 ...

Ronald B.
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