Entschädigung für Mehr- und Überstunden entfällt?
Im Arbeitsvertrag steht Entschädigung für Mehr- und Überstunden entfällt, da Mitarbeiter bei Zielerreichung bonusberechtigt ist. Bedeutet dies, dass die Überstunden nur nicht ausbezahlt werden jedoch kompensiert werden können?
1 Antwort
Es ist bedauerlich, wenn Arbeitsverträge derart unklar formuliert werden, dass solche Fragen entstehen.
Man kann es so interpretieren, dass beides gemeint ist, die finanzielle Entschädigung als auch der Freizeitausgleich. Ein Wegbedingen von beidem ist rechtlich grundsätzlich möglich (Art. 321c Abs. 3 OR). Wenn die Gesamtvergütung (Lohn und Bonus) im V...