Erwähnung fristlose Kündigung im Arbeitszeugnis?
Wir haben das Arbeitsverhältnis mit einer Mitarbeiterin fristlos aufgelöst (Vertrauensverlust).
Muss dies im Arbeitszeugnis explizit angegeben werden oder können wir lediglich schreiben “Das Arbeitsverhältnis mit xy endet per xxx. Für die private und berufliche Zukunft wünschen wir ihr alles Gute”?
Das Enddatum des Arbeitsverhältnisses ist mitten im Monat und nicht auf Monatsende.
Danke für die Einschätzung.
1 Antwort
Nein, muss nicht und darf nicht. Ein blosser Vertrauensverlust genügt in der Regel nicht, um die fristlose Kündigung im Zeugnis ausdrücklich zu erwähnen. Wenn der Grund für die fristlose Entlassung hingegen die Eignung oder Leistung für die ausgeübte Tätigkeit unmittelbar betrifft und für einen zukünftigen Arbeitgeber von erheblicher Bedeutung ist (z.B. gravierend...