Externes Sommerpraktikum, was beachten?
Wir haben einen studentischen Mitarbeiter, welcher im Sommer in einem anderen Betrieb ein 8-wöchiges Praktikum absolvieren darf. Da die MA im h-Lohn angestellt ist, erhält sie ohnehin keinen Lohn, wenn sie in dieser Zeit nicht bei uns arbeitet. Wie sieht es aber mit der Unfallversicherung und den anderen SozVers. aus? Sollten wir es als unbezahlten Urlaub deklarieren? Dann wäre die Person noch 31 Tage länger Unfallversichert bei uns, danach müsste die Praktikumsstelle übernehmen. Könnten wir auch vereinbaren, dass während des ganzen Praktikumzeitraums die Prakikumsstelle für die Sozialversicherungen zuständig ist?
Gibt es noch etwas anderes zu beachten?
Vielen Dank für Eure Unterstützung!
2 Antworten
Guten Tag
Die Person ist im Stundenlohn angestellt. AHV, ALV ist klar. BU ist die Person beim Einsatzort für das Praktikum versichert. Bei NBU spielt ja immer der Schnitt der letzten 12 Monaten eine Rolle. Sollte dieser nun knapp werden, wenn sie 8 Wochen keine Stunden leistet, dann würde ich diese Versicherung in die Krankenkasse einschliessen. KTG würde man ein Übertritt in die Einzeltaggeldversicherung nicht für 8 Wochen machen. PK werdet ihr wahrscheinlich schon eine Regelung haben, sofern die Person v...
Eine formelle Deklaration als unbezahlter Urlaub ist in so einem Fall nicht zwingend nötig, kann aber sinnvoll sein, um die Sozialversicherungspflichten klar aufzuzeigen.
Grundsatz: Der obligatorische Unfallversicherungsschutz gilt während der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Bei Teilzeitern (weniger als 8 Stunden pro Woche) besteht nur Versicherungsschutz für Berufsunfälle. Bei 8 oder mehr Stunden pro Woche: auch für Nichtberufsunfälle (NBU).
Nach Ende der Lohnzahlung bzw. bei unbezahltem Urlaub läuft die UVG-Deckung noch 31 Tage nach. Der Arbeitnehmer kann eine Abredeversicherung auf eigene Kosten abschliessen, falls in...