27. Mai 2025

fehlende Ziele aufgrund von Krankheit?

Hallo zusammen

Aktuell beschäftigen wir uns mit dem Fall eines ehemaligen Mitarbeiters, der nun rückwirkend Anspruch auf die Auszahlung des Bonus geltend macht. Er begründet dies damit, dass das Verpassen der Zielvereinbarung nicht in seiner Verantwortung lag.

In unserem Bonusmodell ist der Bonus in einen Anteil für die individuelle Leistung und einen für die Firmenleistung aufgeteilt. Der Anteil für die Firmenleistung wurde entsprechend ausbezahlt, der individuelle Anteil hingegen nicht – da keine Zielvereinbarung getroffen werden konnte, da die Person von Januar - Juli krankheitsbedingt abwesend war.

Aus unserer Sicht stellt sich nun die Frage, ob in einem solchen Fall überhaupt von einem klaren Lohnbestandteil gesprochen werden kann oder ob es sich um eine freiwillige Gratifikation handelt – insbesondere, wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt der Zielvereinbarung nicht im Unternehmen war. Der Mitarbeiter kehrte erst im Sommer zurück und wurde kurz darauf mit sofortiger Freistellung gekündigt.

1 Antwort

Eine Gratifikation ist ein Geschenk des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, z.B. anlässlich Firmenjubiläum, Weihnachten etc. (Art. 322d OR). Wie bei Geschenken üblich, hat der Beschenkte keinen Einfluss darauf, ob er etwas bekommt. Die Gratifikation liegt im Ermessen des Arbeitgebers, ausser man hätte die Gratifikation vereinbart.

Da es hier um Leistung geht und nicht um Geschenke, liegt keine Gratifikation vor.

Bei einem Erfolgs-Bonus (“Firmenleistung”) besteht ein pro-rata-Anspruch (Lohnfortzahlung, Art. 324a OR). Ist wahrscheinlich durch die Krankentaggeldversicherung gedeckt.

Bei einem Leistungs-Bonus (“individuelle Leistung”) besteht ebenfalls ein pro-rata-Anspruch (Lohnfortzahlung, Art. 324a OR). Ist wahrscheinlich durch die Krankentaggeldversicherung gedeckt. Basis ist die mögliche Leistung des konkreten Arbeitnehmers (Erfahrungs...

Ronald B.
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