08. Oktober 2025

Feiertagszuschlag?

Für unsere Mitarbeitenden Spielgruppe brauchen wir einen Stundenlohn.

Wie berechne ich den Feiertagszuschlag bei 13 Wochen Ferien, 10 Feiertagen und Teilzeitpensum?

Vielen Dank für die Hilfe!

1 Antwort

Wenn man den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 328 OR) und Art. 7 Bst. d des UNO-Paktes I ignoriert, dann muss nur ein Feiertag-Zuschlag für den Nationalfeiertag (1. August) gewährt werden (Art. 110 Abs. 3 BV), sofern der Nationalfeiertag auf einen Arbeitstag fällt.

Es ist lobenswert, vernünftig und fair, wenn man auch Arbeitnehmern im Stundenlohn einen Feiertag-Zuschlag (der über den 1. August hinausgeht) gewährt, sodass sie nicht schlechter als die Arbeitnehmer im Monatslohn behandelt werden.

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, diesen zu berechnen. Wenn man ganz korrekt rechnen will, muss man die Interdependenzen zwischen Ferien- und Feiertag-Zuschlag mitberücksichtigen.

Beispiel mit 25 Tagen Jahres-Ferienanspruch und 8 Feiertagen am entsprechenden Arbeitsort:

Ferien-Zuschlag in % = (25 / [260 - 25 - 8] * 100) = 11.01 %

Feiertag-Zuschlag in % = (8 / [260 - 25 - 8] * 100) = 3.52 %

Diese Zuschläge werden auf den Stundenlohn plus allfälligen Anteil 13. Monatslohn gerechnet.

Wenn man diese korrekte Berechnungsweise nicht anwenden will, weil man sie als zu kompliziert erachtet (insbesondere bei unterschiedlichen Ferienansprüchen und Arbeitnehmern an ...

Ronald B.
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