28. August 2026

Fristlose Kündigung - Grund ?

Guten Tag - würde das reichen? als Grund?

Hiermit kündigen wir dein Arbeitsverhältnis mit der
XX AG gestützt auf Art. 337 OR ausserordentlich und fristlos aus
wichtigem Grund per 31. August 2026. Das Arbeitsverhältnis endet mit sofortiger Wirkung; dein letzter Arbeitstag ist der 31. August 2026.

Grund für die fristlose Kündigung ist deine unbewilligte
Abwesenheit während drei Arbeitstagen vom 24. - 26. August 2026 nach Ablauf deines bewilligten Urlaubs, ohne vorgängige Information und ohne Genehmigung durch die XX AG. Dieses Verhalten stellt aus unserer Sicht eine erhebliche Verletzung deiner arbeitsvertraglichen Pflichten dar.

Aufgrund der fehlenden vorgängigen Information, der
fehlenden Genehmigung und der unentschuldigten Abwesenheit über drei Arbeitstage ist uns eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Treu und Glauben nicht mehr zumutbar. Nach Prüfung der Umstände erachten wir eine mildere Massnahme, insbesondere eine Verwarnung oder ordentliche Kündigung, nicht als ausreichend.

Die Kündigung erfolgt nach umgehender Prüfung des
Sachverhalts und innert angemessener Reaktionsfrist seit Kenntnis der massgeblichen Umstände.

1 Antwort

Bevor die Frage beantwortet werden kann, ob dieses Schreiben so ok ist, wäre dir Frage zu beantworten, was denn der Grund für die verzögerte Rückkehr war. Probleme mit dem Flieger, Wetter am Ferienort, erkranktes Kind nicht reisefähig, usw. Dies wären alles Gründe für eine Verzögerung, welche nicht eine fristlose Kündigung auslösen würden. Und vielleicht kann man dann auch nachvollziehen, weshalb er sich nicht gemeldet hat.

Und wenn fristlos, dass ist es nicht bis Ende Monat, sondern sofort.... weil ja eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr mög...

Peter Z.
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