07. Mai 2026

Hochzeitsgeschenk (Geld) AHV-Pflichtig?

Hallo zusammen

Ich habe eine Frage zur sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Geldgeschenken an unsere Mitarbeitenden.
Bei einer Hochzeit zahlen wir einmalig ein Geldgeschenk von CHF 1000.-, welches zusammen mit dem Lohn ausbezahlt wird. Nun stellte sich die Frage ob diese Auszahlung AHV-pflichtig ist oder nicht.
Grundsätzlich sind Barauszahlungen ab CHF 500.- resp. neu CHF 600.- AHV Pflichtig. Andererseits haben wir die Information gefunden, dass Hochzeitsgeschenke in Form von Geldleistungen bis zur Höhe eines Monatslohnes AHV-befreit sein können.
Bei einer Geburt gewähren wir einmalig CHF 350.-.

Kann mich da jemand aufklären?

Vielen Dank

2 Antworten

Es empfiehlt sich bei solchen Fragen die Lektüre der entsprechenden Gesetzestexte: Nicht zum massgebenden Lohn gehören u.a. “Zuwendungen des Arbeitgebers beim Tod Angehöriger von Arbeitnehmern, an Hinterlassene von Arbeitnehmern...

Ronald B.
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die WML unterscheidet dabei zwischen Hochzeitsgeschenke (nicht abrechnungspflichtiger Lohn) und Heiratszulagen, welche teilweise abrechnungspflichtig sein können.

Vorliegend handelt es sich um ein Hochzeitsgeschenk, welche gemäss...

Stefan S.
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