Hochzeitsgeschenk (Geld) AHV-Pflichtig?
Hallo zusammen
Ich habe eine Frage zur sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Geldgeschenken an unsere Mitarbeitenden.
Bei einer Hochzeit zahlen wir einmalig ein Geldgeschenk von CHF 1000.-, welches zusammen mit dem Lohn ausbezahlt wird. Nun stellte sich die Frage ob diese Auszahlung AHV-pflichtig ist oder nicht.
Grundsätzlich sind Barauszahlungen ab CHF 500.- resp. neu CHF 600.- AHV Pflichtig. Andererseits haben wir die Information gefunden, dass Hochzeitsgeschenke in Form von Geldleistungen bis zur Höhe eines Monatslohnes AHV-befreit sein können.
Bei einer Geburt gewähren wir einmalig CHF 350.-.
Kann mich da jemand aufklären?
Vielen Dank
2 Antworten
Es empfiehlt sich bei solchen Fragen die Lektüre der entsprechenden Gesetzestexte: Nicht zum massgebenden Lohn gehören u.a. “Zuwendungen des Arbeitgebers beim Tod Angehöriger von Arbeitnehmern, an Hinterlassene von Arbeitnehmern...
die WML unterscheidet dabei zwischen Hochzeitsgeschenke (nicht abrechnungspflichtiger Lohn) und Heiratszulagen, welche teilweise abrechnungspflichtig sein können.
Vorliegend handelt es sich um ein Hochzeitsgeschenk, welche gemäss...