IV Rente - Rückwirkender Anspruch
Eine Mitarbeiterin war aufgrund eines Zeckenbisses über längere Zeit vollständig arbeitsunfähig. Gemäss unserem Personalreglement wurde ab dem 31. Tag der Arbeitsunfähigkeit 80 % des Lohnes ausbezahlt. Die SUVA hat für diesen Zeitraum Taggelder ausgerichtet.
Nun haben wir von der Ausgleichskasse eine rückwirkende Verfügung über eine IV-Rente für einen gewissen Zeitraum erhalten. Die ausbezahlte Summe übersteigt die Lohneinbusse von 20 % deutlich.
Ich habe folgende Fragen:
- Wie ist mit der rückwirkend ausbezahlten IV-Rente umzugehen? Steht sie ganz oder teilweise dem Arbeitgeber zu, da während der Arbeitsunfähigkeit Lohnfortzahlungen geleistet wurden?
- Wie muss die IV-Rente in der Lohnabrechnung der Mitarbeiterin berücksichtigt werden? Gibt es eine Verrechnung mit bereits ausbezahltem Lohn oder SUVA-Taggeld?
- Welche Schritte sind seitens HR/Payroll notwendig, um eine korrekte Abwicklung sicherzustellen?
Für eine rechtssichere und korrekte Umsetzung bin ich dankbar für eure Unterstützung und Rückmeldung.
1 Antwort
Guten Tag
Ich gehe davon aus die IV-Rente wurde abhängig von dieser AUF aufgrund Zeckenbisses ausbezahlt. Hier würde ich in einem ersten Schritt die Verrechnung zwischen der IV und KTG anfragen. Es ist klar, dass die IV-Rente die 20% übersteigt, da diese ja nicht den Ausfall von 20% decken sollen sondern den Erwerbsersatz deckt. Anschliessend habt ihr die Basis, wie ihr die Verrechnung in der Payroll vornehmen müsst, ob ihr Lohn von der Ausgleichskasse erhält oder die KTG eine Rückzahlung. Es gibt tatsächlich Fälle, wo Lohn zurückgefordert werden müss...