Kinderzulagen bei Auhilfen?
Wie wird der Mindestverdienst bei Aushilfen auf Abruf für den Anspruch auf Kinderzulagen berechnet? Der Anspruch gillt nur, wenn die Aushilfe mindestens CHF 630.– pro Monat/ Jahreslohn von CHF 7’560.– erreicht. Da bei einem unregelmässigen Arbeitseinsatz der künftige Jahresverdienst schwer im Voraus abschätzbar ist, wie erfolgt hier die Beurteilung durch die Familienausgleichskasse?
3 Antworten
Ich empfehle, die Kinderzulagen rückwirkend zu beantragen, so ist der Aufwand geringer. Sprich wenn die Mitarbeiterin 12 Monate gearbeitet hat und 7’560 Franken verdi...
Die FamZWL präzisiert unter der Randziffer 510 den Zulagenanspruch bei unregelmässiger Beschäftigung wie z. Bsp. auf Abruf stehenden oder im Stundenlohn beschäftigten Personen.
Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen ist das Jahreseinkommen (CHF 7’560.-) entscheidend; wird dieses erreicht, so besteht auch ganzjährig ein Zulagenanspruch. Wird dieser jedoch nicht erreicht oder ist noch nicht bekann...
Es müsste (sofern) vorhanden ev. auch angeschaut werden ob der/die Partnerin allenfalls Anspruch hätte. Wurde im Vertrag ein ungefähres Pensum vereinbart? Wenn ja müsste man gemäss diesem ja von einem ungefähren Lohn ausgehen können. Wie es die Ausgle...