05. Oktober 2026

Konkurs des Arbeitgebers?

die Firma ist konkurs.

Was kann / resp. muss ich als Arbeiternehmer unternehmen?

1 Antwort

Wenn der Arbeitgeber Konkurs macht, sollten Arbeitnehmende folgende Schritte unternehmen:

Ausstehende Löhne schriftlich geltend machen

Die offenen Forderungen sollten dem Arbeitgeber unverzüglich schriftlich und nachweisbar mitgeteilt werden, vorzugsweise per Einschreiben und zusätzlich per E-Mail. Aufzuführen sind insbesondere ausstehende Löhne, der anteilige 13. Monatslohn, Ferien- und Feiertagsentschädigungen, Zulagen, Provisionen sowie geschuldete Überstunden. Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen und die gesamte Korrespondenz sind aufzubewahren.

Insolvenzentschädigung beantragen

Bei der öffentlichen Arbeitslosenkasse am Sitz des Arbeitgebers ist innerhalb von 60 Tagen ab dem massgebenden Insolvenzereignis Insolvenzentschädigung zu beantragen. Sie deckt grundsätzlich offene Lohnforderungen für geleistete Arbeit während höchstens vier Monaten, und zwar bis zur gesetzlichen Höchstgrenze. Nicht alle offenen Ansprüche werden automatisch von der Insolvenzentschädigung erfasst.

Forderung im Konkurs anmelden

Die ges...

Ronald B.
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