23. Oktober 2024

Krankheit nach Kündigung, bis wann muss ein vollständiges Arztzeugnis vorliegen?

Kündigung war per 31.07.24, MA ist krank seit erhalt am 11.07.24. Arztzeugnis nur bis zum 15.09.24 erhalten, trotz Anforderung per Mail und Telefon, wurde vom MA kein Zeugnis mehr geliefert. Was ist die Konsequenz für den MA? Lohnkürzung? Verkürzung der Verlängerten Kündigungsfrist? Bis wann darf das Zeugnis noch nachgeliefert werden? Wir wissen, dass der MA wirklich in ärztlicher Behandlung ist und ohne Probleme ein Zeugnis liefern könnte.

2 Antworten

Der Arbeitnehmer muss beweisen (z.B. mittels Arztzeugnis), dass er arbeitsunfähig ist. Schliesslich kann man in ärztlicher Behandlung sein (und auch krank sein), ohne arbeitsunfähig zu sein. Wenn der Arbeitnehmer nicht beweisen kann, dass er arbeitsunfähig ist, dann ist er es mutmasslich nicht.

Je nach konkreter Situation kann man

  • seinen Austritt bestätigen: Insbesondere, wenn man gar keinen Kontakt mehr hatte, kann man davon ausgehen, dass er die Arbeitsstelle fristlos verlas...
Ronald B.
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Besten Dank für die Antwort. Damit kann ich schon was anfangen.

Zum Verständnis: Die Kündigung wurde am ...

Renate S.
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