KTG Fall - Stundenlöhner - 2 Arbeitgeber - Verweigert uns Angaben des 2. Arbeitgeber's - WAS TUN?
Hi Zusammen,
wir haben den konkreten Fall das wir einen Stundenlöhner bei und beschäftigen welcher ein chronisches Leiden hat und daher wahrscheinlich immer mal wieder Langzeitabwesenheiten haben wird.
Die letzte Abwesenheit, mit kurzen Unterbrüchen dazwischen (für welche wir alle Arztzeugnisse erhalten hatten) kummuliert, auf 49 Tage, war ab Oktober 2025 hatten wir rechtzeitig bei der Versicherung angemeldet. Jedoch noch kein Taggeld erhalten da die Versicherung noch Informationen des Mitarbeiters resp. uns benötigte.
Der Mitarbeiter arbeitet unterdessen wieder. Jedoch konnten wir den Fall von damals nach wie vor nicht final abschliessen resp. registrieren. Grund: Der Mitarbeitende hat 2 Arbeitgeber. Einmal ein Arbeitsverhältnis mit uns, im Warehouse und einmal ein weiteres Arbeitsverhältnis als “Hauptbeschäftigung” in einer anderen Firma mir Bürotätigkeiten.
Damit wir den Fall bei der Versicherung final anmelden können und das Taggeld fliessen kann, welches wir dann dem Hourly weiter auszahlen müssten, benötigen wir resp. die Versicherung die Angaben des 2. Arbeitgebers (Workload, Salary, Name des Arbeitgeber’s und letzter geleisteter Arbeitstag vor der Abwesenheit).
Der Mitarbeiter weigert sich nun die Angaben seines 2. Arbeitgebers uns mit zuteilen da wir das nirgendwo (Reglement oder Vertrag) so erwähnt hatten.
SIDE-INFO: Da wir in der Zeit in der wir auf den damaligen Bescheid der Versicherung gewartet hatte, eine Lohnfortzahlungspflicht hatten, haben wir dem Hourly eine Pauschale berechnet und ihm ausgezahlt.
FRAGE:
Was wäre die Konsequenz vor allem für den Mitarbeiter (uns als Firma), wenn wir die Angaben nicht erhalten und somit nicht bei der Versicherung final registrieren können? Und was müssten wir mit der bereits ausbezahlten Pauschale machen?
Ich denke wenn wir kein Taggeld erhalten, dann können wir keine Lohnfortzahlung gewährleisten da der Mitarbeiter seine Mitwirkungspflicht nicht erfüllt....Bin mir aber nicht zu 100% sicher. Gibt es darauf basierend evtl. eine klare Grundlage resp. einen Absatz?
Vielen Dank für die Unterstützung!
2 Antworten
Guten Tag
Genau der Mitarbeitende hat eine Mitwirkungspflicht. Biete doch dem Mitarbeitenden an, die Daten selber und direkt der Versicherung anzugeben. Dann muss er es euch nicht mitteilen, was ja korrekterweise er nicht muss, sofern er sich darum kümmert. In den AVB’s der Versicherungen ist die Mitwirkungspflicht des Mitarbeitenden ...
Keine leichte Sache, da vieles mitschwingt... Was weiss der andere Arbeitgeber denn von euch und wie hat er die KTG geregelt?
Hier ist so, dass ihr eine KTG Versicherung habt und somit von der Lohnfortzahlung entbunden seit. Somit bezahlt die KTG und nicht ihr. Wenn ihr -wie gemacht - in Vorleistung geht, und der MA dann seinen Teil nicht erledigt, so zieht ihr die Vorleistung einfach wieder ab. Meistens ...