KTG nach 70. Altersjahr?
In unserer KVG-Police ist geregelt, dass das Schlussalter der Versicherung das 70. Altersjahr ist. Wir haben eine Mitarbeiterin die 88 Jahre alt ist und nach wie vor im Stundenlohn für uns arbeitet. Ist es richtig, dass ihr infolge ihres Alters keine KTG-Prämien abgezogen werden dürfen? FG
1 Antwort
Schön, dass es Arbeitgeber gibt, die auch Leuten deutlich über 45 die Möglichkeit bieten, weiterhin erwerbstätig zu sein.
Man könnte den Versicherer anfragen, ob es für so Fälle ein praktikable Lösung gibt.
Falls bei 70 definitiv Schluss ist, was nicht erstaunen würde, dann sollten/dürften keine Prämien mehr abgezogen werden, da ja auch ...