KTG/UTG Auszahlung an Teilzeitfreitagen? Berechnung der Absenztage für LFZ?
Ein MA in einem Teilzeitarbeitsverhältnis ist bei der Versicherung angemeldet und die Versicherung bezahlt das Taggeld an uns. Wir bezahlen dem MA weiterhin seinen vollen Lohn aus, wie im Personalreglement vereinbart.
- Muss die Versicherung uns für alle Absenztage (basierend auf Arztzeugnissen) das Taggeld bezahlen, oder ohne die Tage, an welchen der MA aufgrund Teilzeit frei hat?
- Werden für die Berechnung der Lohnfortzahlung (unabhängig ob TZ oder 100% MA) die Krankheitstage gemäss Arztzeugnis genommen oder nur die Krankeitstage an welchen der MA hätte arbeiten müssen? z.B. MA (100% Pensum, Arbeitstage Mo-Fr)hat Anspruch auf eine Lohnforzahlung von 30 Tagen Das Arztzeugnis dauert vom Mittwoch, 08.01.25 bis Montag, 13.01.25, Mo 20.01.25 bis Di 03.02.25, Mo 10.02.25 bis Do, 20.02.25
- Variante 1: 6 Tage + 15 Tage + 11 Tage = 32 Tage > somit hat MA dies bereits ausgeschöpft
- Variante 2: 4 Tage + 11 Tage + 9 Tage = 24 Tage (ohne Wochenenden) > somit noch 6 Tage bis zur Erreichung der 30 Tage LFZ
- Wie würde dies aussehen, wenn unregelmässige Arbeitstage bestehen (7 Tage-Woche)
Vielen Dank für die Rückmeldungen!
1 Antwort
Grundsätzlich gilt das, was vertraglich vereinbart wurde; ein Blick in die Versicherungsverträge mag so manche Frage klären.
Lohnfortzahlung wird geleistet für die Tage, für die Lohn geschuldet gewesen wäre, also für die Arbeitstage. Denn man kann nur an Arbeitstagen arbeitsverhindert sein.
Wird unregel...