19. Juni 2024

Kündigung- und Sperrfrist?

Liebes HR Cosmos

Wenn ein Mitarbeitender nach erhaltener Kündigung krank wird, löst es die Sperrfrist von 30, 90 oder 180 Tagen aus (je nach Dienstjahren). Da der Mitarbeitende nicht durchgehend sondern jeweils nur drei oder vier Tage krankgeschrieben ist läuft die Kündigungsfrist weiter.

In diesem Fall ist die Kündigungsfrist von 60 Tagen durch und der Mitarbeitende arbeitet wider. Die Sperrfrist ist mit ca. 100Tagen durch. Wie wird dies nun gehandhabt, da der Mitarbeitende wieder arbeitsfähig und die Kündigungsfrist durch ist, kann er auf Ende des Monats aus dem Betrieb austreten oder gelten hier noch weitere Bestimmungen auf die man achten muss?

Danke jedem für die Mithilfe und eventuellen Beispielen.

2 Antworten

Ist die Kündigungsfrist, unter Einbezug der geltenden Sperrfist, vollständig abgelaufen, befindet sich der Arbeitnehmer in der Verlängerung bis zum Monatsletzten (sofern vertraglich nicht ein anderer Endtermin vereinbart wurde; Art. 335c Abs. 2 OR). In dieser Verlängerung hätten weitere Arbeitsunfähigkeiten keinen Einfluss auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses mehr.
Zu beachten wäre...

Ronald B.
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zu beachten ist, ob es sich dabei immer um die selbe Krankheit handelt. Ansonsten würde jede Krankheit eine neue Sperrfrist auslösen. Wenn aber klar ist, dass es sich um dasselbe handelt, dann ist der Fall klar.

Mehrere Sperrfristen

Erkranken Sie an zwei verschieden...

Jürg S.
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