28. November 2025

L-GAV: Was wenn andere Mitarbeiter aus anderen Betrieben bei Events unterstützen?

Wir haben verschiedene Betriebe in verschiedenen Branchen. Darunter auch Gastronomiebetriebe, die dem L-GAV unterliegen. Manchmal ist es so, dass wir bei Events alle Mitarbeiter (auch die von anderen nicht-Gastrobetrieben) anfragen, ob sie bei diesen helfen wollen.

Dazu habe ich folgende Fragen:

  1. Gehe ich richtig davon aus, dass das möglich ist und diese Mitarbeiter dann dem L-GAV für die Dauer des Events unterliegen?
  2. Was ist hier zu beachten? Braucht es ggf. eine gesonderte Vereinbarung?
  3. Wir sind gerade dabei unser Personalreglement zu überarbeiten und ich würde diese Möglichkeit dort gerne aufführen? Ist das möglich und wenn ja, was muss ich hier beachten?

Vielen Dank für die Hilfe!

1 Antwort

Guten Tag

Der L-GAV ist sehr komplex. Also grundsätzlich würde ich sagen, ja auch diese Personen haben für diesen Einsatz einen Vertrag und somit die Richtlinien des L-GAV einzuhalten, fragt sich natürlich auf was ihr dies konkret bezieht. Ihr müsst ja diese Personen üb...

Marina Z.
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