19. September 2025

Langzeitkrank: Schichtzulagen auch kürzen?

Hallo Zusammen

Wir haben viele Schichtarbeiter. Für mich ist das Thema neu (habe neu bei dieser Firma begonnen). Meines Erachtens werden momentan die Taggelder und die Lohnkürzung (ab dem 91. Tag) zu kompliziert verbucht. Nämlich mit Unterschied “Taggelder an Firma” oder “Taggelder an Mitarbeiter” inkl. Erfassung der Lohnkürzung. Ich sehe es so, dass es einem MA egal sein kann, ob dahinter Taggelder fliessen. Wichtig für den MA ist ja einfach zu wissen, dass ihm ab dem 91. Tag der Lohn um 20% gekürzt wird. Müssen wir nun bei einem Schichtmitarbeiter die Schichtzulagen ebenfalls um die 20% kürzen? Wenn ja, welchen Betrag nimmt man da? Oder wie handhabt ihr das? Hoffentlich etwas einfacher als hier.
Danke schon für eure Antworten.

1 Antwort

Da gibt es viele Wege....

Wenn ihr die Anmeldung für die KTG korrekt gemacht habt, so wären ja die Schicht- und andere regelmässigen Lohnzulagen darin enthalten.

Somit könntet ihr den Lohn und alle Zulagen auf Null stellen und das KTG auszahlen. Dieses wäre dann SV Frei und dann passt das. Wenn ihr nur den Lohn um 20% kürzt, und alle Zulagen gleichermassen, so würdet ihr und der MA ja weiterhin auf die 80% Sozialversicherung...

Peter Z.
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