Lernender zu Festanstellung und BVG?
Unser Lernender war dieses Jahr per 14.07. mit seiner Lehrzeit fertig und trat per 15.07. in ein Festanstellungsverhältnis über. Der Jahreslohn liegt nun über der BVG-Eintrittsschwelle und er bezahlt Prämien. Sind diese Prämien nun erst ab dem 15.07. oder 01.07. abzugsberechtigt oder müssen diese nun rückwirkend ab dem 01.01. abgezogen werden, weil er plötzlich über dieser Schwelle ist?
1 Antwort
Anders, als die anderen Sozialversicherungen bezahlt man bei der BVG die Beiträge nicht rückwirkend, sondern im Voraus. Das kann gerne mal verwirren.
Bei Lernenden und Personen, die aufgrund eines neuen Lohnes die Eintrittsschwelle überschreiten, werden Beiträge in der Regel nicht rückwirkend eingefordert. Da ja auch Risikoprämien integriert sind, würde das auch wenig Sinn machen, weil ja kein Versicherungsfall eingetreten ist.
Es müssen somit erst per Juli Beiträge an die PK bezahlt werden. Beim genauen Tag handhabt es ...