Lohnnachgenuss ohne Unterstützungspflicht?
Hallo zusammen
Ich beziehe mich auf den OR Art. 338. Wenn jemand verheiratet war, aber keine Kinder hat, besteht dann die Pflicht den Lohnnachgenuss zu bezahlen? Oder ist das nur wenn jmd unterstützungspflichtig war? Was für Formen von Unterstützungspflicht gibt es? minderj. Kinder und was noch?
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Absatz 2 Art. 338 OR zählt die Berechtigten auf. Weitere Berechtigte nur wenn die Unterstützung belegt werden ...