16. Oktober 2024

Nach Piketteinsatz nicht fit genug für den Arbeitseinsatz am Folgetag - Ausgleichsmöglichkeit?

Wir haben einen Bereich, in welchem Pikettdienst geleistet wird (Entschädigung für den Bereitschaftsdienst sowie zusätzlich 30% Lohnzuschlag für die effektiv geleistete Arbeitszeit). Die Mitarbeitenden arbeiten den Tag durch ganz “normal” und sind dann einfach auf Pikett, um allenfalls am Abend / in der Nacht Ansprechperson zu sein (vor Ort; wir stellen ein Pikettzimmer mit Bett zur Verfügung).

Jetzt haben die Mitarbeitenden Bedenken geäussert, dass sie sich - wenn der Piketteinsatz bis z.B. um 03.00 Uhr morgens gedauert hat - am Morgen nicht fit genug fühlen, um zur Arbeit zu kommen (Konzentrationsschwierigkeiten, Fehleranfälligkeit, etc.). Das bedeutet aber, dass ein Teil der Arbeitszeit, welche nicht geleistet wird, zulasten von ihrem Gleitzeitkonto geht (geplant wäre ein ganzer Arbeitstag gewesen, sie haben aber in der Nacht z.B. “nur” 3 Stunden Pikettdienst geleistet).

Sie fragen nun an, ob die Arbeitgeberin einen Ausgleich dieser “fehlenden Stunden” übernehmen könnte.

Eine Verlagerung des Arbeitseinsatzes am Folgetag in den Nachmittag (so dass der Arbeitsbeginn erst am Mittag wäre) macht gemäss Organisation nicht viel Sinn, da die Hauptarbeit jeweils am Morgen anfällt.

Kennt ihr dieses Problem oder sogar einen solchen Ausgleich? Wie ist es bei euch geregelt?

1 Antwort

Wenn der Pikettdienst (Bereitschaft) vor Ort im Betrieb stattfindet, wie es hier der Fall zu sein scheint (“Pikettzimmer mit Bett”), dann gilt auch diese Zeit als Arbeitszeit (Art. 15 Abs. 1 ArGV1).
Bezüglich Arbeitszeit sind dann u.a. die arbeitsgesetzlichen Höchstarbeitszeit- und Ruhezeit-Vorschriften (tägliche, wöchentliche, in Verbindung mit Nachtarbeit) einzuhalten. Nicht zu vergessen der Zeitzuschlag von 10 % bei dauernder oder regelmässig wiederkehrender Nachtarbeit, die hoffentlich bewi...

Ronald B.
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