22. Juni 2025

Schlusssatz im Arbeitszeugnis?

Ich habe eine Mitarbeiterin, welche über 6 Jahre einen sehr guten Job gemacht hat und sämtliche Qualifikationen sind überdurchschnittlich gut. Am Schluss gab es zwischen ihr und dem Vorgesetzten Schwierigkeiten. Sämtliche Zwischenzeugnisse waren überdurchschnittlich gut. Das letzte hatte sie im Januar erhalten, per Ende Mai ist sie ausgetreten. Der VG hat ihr jetzt beim Schlusssatz “Wir danken Ihr für Ihre Mitarbeit und wünschen ihr für ihre berufliche und private alles Gute.” Jetzt weigert sich der Vorgesetzte, das anzupassen. Welche Rechte hat unsere ehemalige Mitarbeiterin? Ist das gerechtfertigt?
Tausend Dank für euer Feedback.

1 Antwort

Ist das Problem, dass das Wort “Zukunft” im Satz fehlt und das “ihr” zweimal fälschlicherweise gross geschrieben wurde? Das sollte auch im Interesse des Arbeitgebers korrigiert werden.

“Am Schluss” gibt es fast immer Schwierigkeiten, sonst wäre es nicht der Schluss. Häufig ist mindestens eine Seite gekränkt, meist die, der gekündigt wurde. Da müsste man, insbesondere als gekündigter Arbeitgeber, trotz holprigem Ende, professionell und objektiv sein sowie den Grundsätzen Wahrheit, Vollständigkeit, Klarheit und - zuletzt - Wohlwollen treu bleiben.

Wenn der Zeugnis-Leser sich bei jedem Satz überlegen muss, was der Zeugnis-Schreiber sich wohl bei der Formulierung (wirklich) gedacht...

Ronald B.
0 Bewertungen

Schließen