Schweizerin: Wohnort Frankreich/ Arbeit Schweiz Homeoffice
Mitarbeiterin (Schweizerin) in Schweizer Firma, in Homeoffice, möchte nach Frankreich auswandern. Habe die anderen Fragen gesehen, bin mir aber betreffend Homeoffice nicht sicher.
Geht das rechtlich trotzdem?
4 Antworten
Leider bin ich mit der Aussage von Stefanie nicht ganz einverstanden. Sorry, Stefanie.
Gerade mit Frankreich ist einiges im Umbruch und da gibt es neue Regelungen.
Die Mitarbeiterin wird Grenzgängerin und hat neu das Recht bis zu 40% in Frankreich Homeoffice zu haben, ohne das die Sozialversicherung nach Frankreich wechselt. Arbeitet sie mehr als die 40% in FR, so ist fertig mit AHV und PK in der Schweiz und alles geht nach FR.
Arbeitet sie mehr als 49.9% in FR, so wechselt auch die Steuerpflicht nach FR und die Arbeitstage müssen steuerlich ausgeschieden werden.
Wenn sie nicht nur Homeoffice macht, sondern auch noch Kundenbesuche in Frankreich oder anderen Ländern, so wird es noch komplexer, da dann die Telearbeitsvereinbarung nicht mehr gilt, sondern nur noch die 25% Grenzgängerregelung. Arbeitet sie mehr als 25% im Wohnland, so wird sie dort auch SV Pflichtig.
Es ist recht komplex und lässt sich nicht so einfach in kurzen Sätzen beantworten. Wie Stefanie schreibt, was ich sehr unterstütze, ist hier fachliche Hilfe dringend anzufragen. So das...
Damit eine in Frankreich wohnhafte Mitarbeiterin in der Schweiz sozialversichert bleiben kann, muss sie mindestens 25 % ihrer gesamten Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausüben. Das bedeutet bei 100% Anstellung muss Sie 25% der Zeit in der Schweiz vor Ort sein. Halten Sie dies mit einem Einsatzplan fest.
Die 25% Regel gilt auch für Grenzgänger.
Werden diese 25% nicht erreicht, wird die Mitarbeiterin nach EU-Recht im Woh...
If the person wants to be permanently in France maybe you can use an employer of record. The person is legally employed in France (with the so...