18. Juni 2024

Sensitive Data zum externen Provider?

Hi

Können wir sensitive Daten zu EY schicken, damit sie eine Analyse erstellen über faire Bezahlung. Die Daten, die EY möchte, lassen die Mitarbeitende dahinter eindeutig erkennen (e.g. DOB, AHV Nummer, Personalnummer, etc.).
Ich bin nicht so sicher mit dem neuen Datenschutzgesetz, ob wir die Mitarbeitenden nicht vorab informieren müssen? Oder etwas anderes Beachten?
danke für die Antworten

2 Antworten

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Ergänzend zu Rolands anwort betreffend Anonymisierung.

Das mache ich häufig und multipliziere die Personalnummer mit Wert x und zähle davon dann Wert y ab. Ich kann auch Wert x hinzuzähl...

Peter Z.
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Akzeptiert durch Author

Der Arbeitgeber darf Daten über den Arbeitnehmer bearbeiten, soweit sie zur Durchführung des Arbeitsvertrages erforderlich sind (Art. 328b OR). Im Übrigen gelten die Bestimmungen des DSG.

Arbeitgeber mit mindestens 100 Arbeitnehmern sind gesetzlich verpflichtet (Art. 13a GlG), periodisch eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen und diese von einer unabhängigen Stelle, z.B. einem Revisionsunternehmen, überprüfen zu lassen (Art. 13d/e GlG). Wenn die Bearbeitung der Daten - wie bei einer Lohngleichheitsanalyse - gesetzlich vorgesehen sind, entfällt die Informationspflicht bei der Beschaffung der Daten gemäss Art. 19 DSG (Art. 20 Abs. 1 lit. b DSG).

Wenn die Personendaten für nicht personenbezogene Zwecke, insbesondere für Forschung, Planung oder Statistik, verwendet werden und anonymisiert oder pseudonymisiert sind, ist die Herausgabe der Daten keine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung (Art. 31 Abs. 2 lit. e DSG).

Es sind die allgemeinen Datenschutz...

Ronald B.
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