23. Januar 2025

Sonntagsarbeit als Assistent des CEO?

Vereinfacht, es ist so das der CEO dem Assistenten an Sonntagen anruft, wenn er z.B. den Flug gecancelt bekommen hat und der Assi dann einen neuen Flug, sowie Hotel usw. organisieren soll.

Der CEO darf am Sonntag arbeiten, der Assi nicht.

Wie löst ihr dieses Problem? Hat schon jemand einen permanente Sonntagsarbeitsbewilligung vom AWA angefordert? Wie ist dem Assi zu raten, was er tun kann um compliant zu sein.

Danke für euer teilen der Erfahrung.

1 Antwort

Wenn der Betrieb (Art. 2 ArG) oder die Person des Assistenten (Art. 3 ArG) nicht vom Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes ausgenommen ist, gilt das Arbeitsverbot an Sonntagen (Art. 18 ArG), sofern nicht eine Ausnahme besteht (ArGV2) oder eine Bewilligung (Art. 19 ArG) eingeholt wurde.

Bei wem die Bewilligung einzuholen ist, SECO oder AWA, hängt davon ab, wie häufig Sonntagsarbeit stattfinden soll (Art. 19 Abs. 4 ArG, Art. 32a Abs. 1 ArGV1, Art. 40 ArGV1).

Was ein Gesuch um Arbeitszeitbewilligung zu enthalten hat, ist in Art. 41 ArGV1 geregelt.

Am ehesten wird in so einem Fall wohl mit “dringendem Bedürfnis” (Art. 27 A...

Ronald B.
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