11. Februar 2025

Sonntagsarbeit im Ausland

Wir haben Mitarbeiter, welche unregelmässig (ca. 4-5x pro Jahr) an einem Sonntag im Ausland arbeiten (Frankreich, Italien, Belgien, UK, Portugal). Sehe ich das richtig, dass hier nicht das Schweizer Arbeitsrecht gilt, sondern das Recht des jeweiligen Landes? Mich interessieren die Themen Arbeitsbewilligung und Lohnzuschläge.

Hat jemand zufälligerweise Erfahrung mit diesen Ländern und Sonntagsarbeit?

1 Antwort

Ja, die arbeitsgesetzlichen Vorschriften gelten nur in der Schweiz (Territorialitätsprinzip). Vorbehalten bleiben allfällige Staatsverträge, die eine Anwendbarkeit schweizerischen Rechts im Ausland vorsehen können. Dafür gelten die arbeitsrechtlichen Vorschriften des entsprechenden Landes.

Zu beachten ist aber auch, was vertraglich bezüglich Arbeiten im Ausland vereinbart wurde (EAV, GAV).

Hinweis: “Begibt sich der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin im Rahmen seiner bzw. ihrer Tätigkeit ins Ausland, so gilt die Zeit, die für die in d...

Ronald B.
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