Tod eines Mitarbeiters?
Ein Mitarbeiter von uns ist leider plötzlich verstorben und wir müssen jetzt die letzten Lohnabrechnungen bearbeiten. Wir haben gesehen, dass der Lohn bis Todestag inkl. Ferien und Überstunden noch auf sein Lohnkonto bezahlt werden, wegen Erben. Welche Abzüge erfolgen auf dieser Lohnabrechnung noch? BVG müssen wir da ja nicht mehr abziehen oder? Des Weiteren werden wir 2 Monatslöhne (Lohnnachgenuss) an seine Ehefrau auf ihr Konto bezahlen. Was für Abzüge fallen da an?
Besten Dank.
2 Antworten
Es ist vorzugehen wie bei jedem anderen Austritt, wobei hier der Todestag der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses ist (Art. 338 Abs. 1 OR). Die Sozialversicherungsabzüge (auch BVG) sin...
Mein Beileid.
Bin unterwegs... deshalb Kurzantwort.
Suche bitte im Cosmos „Todesfall“. Es hat schon viele Antworten vorl...