27. März 2025

Überlastung Mitarbeitet?

Wenn ein Mitarbeiter sich in den letzten sechs Monaten regelmäßig in der Situation wiederfindet, Überstunden leisten zu müssen, um seiner Arbeit gerecht zu werden, und dieses Thema bereits mehrfach mit seinem Vorgesetzten besprochen hat, jedoch keine Veränderung eintritt, welche nächsten Schritte sind dann sinnvoll? In Deutschland gibt es hierfür Instrumente wie die Überlastungsanzeige, jedoch scheint eine solche Vorgehensweise in der Schweiz nicht etabliert zu sein.

4 Antworten

Ich kenne die Situation sehr gut. Mir ist das damals selbst bei der Credit Suisse im Projektumfeld passiert. Innert 8 Monaten haben sich 700 Überstunden angesammelt.

In der Burn-Out Spirale war ich schon recht weit fortgeschritten. Als ich damals meinem formalen Linie Manager sagte, meinte der, sie nehmen mich auf ein anderes Projekt, dort arbeite ich noch 2 Monate und dann könnte ich mal Pause machen.

Später habe ich gehört, dass ich dadurch auch mal auf einer SECO-Liste stand. Hat mir aber alles nichts gebracht. Ich bin gegangen.


Nun aber zu deiner konkreten Situation: Nach meinem Empfinden werden in der Schweiz die Mitarbeitenden deutlich stärker in die Eigenverantwortung genommen. Grundsätzlich kann ein Vorgesetzter dies nur solange tun, solange die Mitarbeitenden dies auch mitmachen.

In eurem Fall würde ich zunächst sicherstellen, dass du konkrete Zahlen-Daten-Fakten hast:

1) Wie oft musste der Mitarbeitende Überstunden machen? Sind diese umfassend dokumentiert und dem Vorgesetzten bekannt? Hat dieser sie abgesegnet?

2) Wann und mit welchem Ergebnis hat dieser mit seinem Vorgesetzten g...

Ralf M.
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Überstundenarbeit muss nur dann geleistet werden, wenn sie notwendig ist und wenn der Arbeitnehmer sie zu leisten vermag und sie ihm zugemutet werden kann (Art. 321c Abs. 1 OR).

Wenn ein Arbeitnehmer Überstunden leisten muss, “um seiner Arbeit gerecht zu werden”, dann ...

Ronald B.
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In Deutschland spielt die sogenannte Überlastungsanzeige eine wichtige Rolle im Arbeitsschutz – insbesondere bei hoher Arbeitsbelastung. Sie ist kein "Beschwerdeinstrument", sondern dient dazu, Arbeitgeber frühzeitig auf eine konkrete oder drohende Überforderung hinzuweisen, um Schäden an der Gesundheit der Mitarbeitenden sowie Fehler und Gefährdungen im Betriebsablauf zu vermeiden.

Arbeitnehmende zeigen mit der Überlastungsanzeige an, dass sie unter den aktuellen Rahmenbedingungen ihre Aufgaben nicht mehr ordnungsgemäß und ohne gesundheitliche Risiken erfüllen können – z. B. wegen Personalmangel, unrealistischer Auftragslast oder fehlender Arbeitsmittel. Wichtig: Die Anzeige schützt nicht nur die Beschäftigten, sondern auch den Arbeitgeber, da sie dokumentier...

Robert S.
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