Überlastung Mitarbeitet?
Wenn ein Mitarbeiter sich in den letzten sechs Monaten regelmäßig in der Situation wiederfindet, Überstunden leisten zu müssen, um seiner Arbeit gerecht zu werden, und dieses Thema bereits mehrfach mit seinem Vorgesetzten besprochen hat, jedoch keine Veränderung eintritt, welche nächsten Schritte sind dann sinnvoll? In Deutschland gibt es hierfür Instrumente wie die Überlastungsanzeige, jedoch scheint eine solche Vorgehensweise in der Schweiz nicht etabliert zu sein.
4 Antworten
In Deutschland spielt die sogenannte Überlastungsanzeige eine wichtige Rolle im Arbeitsschutz – insbesondere bei hoher Arbeitsbelastung. Sie ist kein "Beschwerdeinstrument", sondern dient dazu, Arbeitgeber frühzeitig auf eine konkrete oder drohende Überforderung hinzuweisen, um Schäden an der Gesundheit der Mitarbeitenden sowie Fehler und Gefährdungen im Betriebsablauf zu vermeiden.
Arbeitnehmende zeigen mit der Überlastungsanzeige an, dass sie unter den aktuellen Rahmenbedingungen ihre Aufgaben nicht mehr ordnungsgemäß und ohne gesundheitliche Risiken erfüllen können – z. B. wegen Personalmangel, unrealistischer Auftragslast oder fehlender Arbeitsmittel. Wichtig: Die Anzeige schützt nicht nur die Beschäftigten, sondern auch den Arbeitgeber, da sie dokumentier...
Überstundenarbeit muss nur dann geleistet werden, wenn sie notwendig ist und wenn der Arbeitnehmer sie zu leisten vermag und sie ihm zugemutet werden kann (Art. 321c Abs. 1 OR).
Wenn ein Arbeitnehmer Überstunden leisten muss, “um seiner Arbeit gerecht zu werden”, dann ...
Guten Tag
Vorab: eine solches Instrument, gibt es in der Schweiz nicht. Ich habe Ihnen hier den Link zu folgendem Artikel, welcher viele nützliche Informationen beinhaltet.
Zusammenfassend kann gesagt werden: Überstunden resp. Überzeitarbeit ist an Voraussetzungen gebunden:
- Sie müssen notwendig sein, dies wird grundsätzlich von den Vorgesetzten beurteilt
- Mitarbeitende sind zur Leistung von Überstunden verpflichtet, «als er sie zu leisten vermag» (OR Artikel 321c Absatz 1). Dies bedeutet es muss ihm grundsätzlich möglich sein diese zu leisten, jedoch ist dies ein relativ dehnbarer Begriff
- Sie müssen zugemutet werden können
- Die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes über die Arbeits- und Ruhezeiten müssen eingehalten werden
- Wegen Dringlichkeit der Arbeit oder bei ausserordentlich viel Arbeit
- Zur Vermeidung oder Beseitigung von Betriebsstörungen, sofern diese nicht durch andere Massnahmen beseitigt werden kön...