13. Oktober 2025

Unbezahlter Urlaub für Praktium?

Liebe HR Cosmos Community

Wir haben einen Mitarbeitenden mit einem 50%-Pensum, der nebenbei studiert. Im Rahmen seines Studiums muss er nun ein siebenmonatiges Praktikum zu 100% absolvieren.
Besteht die Möglichkeit, ihm für diese Zeit unbezahlten Urlaub zu gewähren, da er im Anschluss wieder zu uns zurückkehren wird? Gibt es in diesem Zusammenhang arbeitsrechtliche Einschränkungen oder Besonderheiten, die wir beachten müssen?

Vielen Dank für eure Unterstützung!

1 Antwort

Ja, die Möglichkeit besteht. Die Hauptpflichten (AN: Arbeitspflicht; AG: Lohnzahlungspflicht) ruhen. Damit verbundene Nebenpflichten sind allenfalls eingeschränkt, ansonsten gelten die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag weiter (z.B. Treuepflicht des Arbeitnehmers).
Es empfiehlt sich sehr, eine schriftliche Vereinbarung Unbezahlter Urlaub zu erstellen, in welcher die wichtigsten Punkte aufgelistet sind, bspw.:

  • Zustimmung des Arbeitgebers
    • Die Vereinbarung muss den Zweck (Praktikum für Studium) und den neuen Arbeitgeber ausdrücklich nennen.
    • Bestätigung, dass kein Konkurrenzverhältnis besteht.
  • Status des Arbeitsverhältnisses
    • Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen und ruht während des unbezahlten Urlaubs.
    • Nach Ablauf des Urlaubs wird das Arbeitsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt.
  • Dauer
    • Beginn und Ende des unbezahlten Urlaubs klar festlegen (z. B. vom 1. Januar bis 31. Juli 2026).
    • Eine Verlängerung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
  • Lohn und Sozialversicherungen
    • Während des unbezahlten Urlaubs besteht kein Lohnanspruch.
    • Keine AHV/IV/EO/ALV- oder BVG-Beitr...
Ronald B.
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