Verkürzung der Kündigungsfrist?
Kann in gegenseitigem Einvernehmen während der Probezeit die 6-monatige Kündigungsfrist welche nach der Probezeit gültig wird für eine bestimmte Zeit, bspw. bis Ende des Jahres auf die OR-Regelung, verkürzt werden? Oder wird dies als unzulässige ‘Verlängerung’ der Probezeit angesehen, auch wenn es faktisch keine ist, da die Probezeit mit ihren Einschränkungen abgelaufen ist.
1 Antwort
Einvernehmliche Vertragsänderungen sind problemlos möglich, wenn sie die Zukunft betreffen. Eine Verlängerung der Probezeit liegt hier ...