Verlängerung der Arbeitswoche?
Hallo
es gibt Verlängerung der Arbeitswoche bis zu 11 Tagen (ArGV2, Art7)
“so muss er unmittelbar im Anschluss an die höchstens 11 aufeinanderfolgenden Arbeitstage eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 3 Tagen gewähren”
Wer gewährt die 3 Tage? Sind es bezahlte Absenz durch die AG oder müssen die Überstunden von den Mitarbeitenden genutzt werden?
Dankeschön
1 Antwort
Zur Interpretation des Arbeitgesetzes und seiner Verordnungen hat das Seco eine gute Wegleitung. Hier der entsprechende Text zu Art. 7 ArGV2: