04. Juli 2024

Verlängerung der Kündigungsfrist bei Vaterschaft?

Hallo

Wir haben einem Mitarbeiter zum 30.06.2024 gekündigt und in der Kündigungsfrist freigestellt. Nun hat er uns mitgeteilt, dass er am 31.05.2024 Vater geworden ist. Verlängert sich somit die Kündigungsfrist um die Zeit des Vaterschaftsurlaub (10 Tage)?. Damit würde er erst zum 12.07.2024 ausscheiden.

Zudem erhalten die Mitarbeiter eine Geldprämie zur Geburt. Sind wir als Unternehmen verpflichtet, diese zu zahlen? Dies ist bei uns nicht schriftlich festgehalten, es erhalten jedoch alle Mitarbeiter.

Vielen Dank vorab und viele Grüsse

1 Antwort

“Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis und hat die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer vor Ende des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf den Urlaub des andern Elternteils nach Artikel 329g, so wird die Kündigungsfrist um die noch nicht bezogenen Urlaubstage verlängert.” (Art. 335c Abs. 3 OR).

Wieso 12.07.24? Der Urlaub beträgt “zwei Wochen” (Art. 329g Abs. 1 OR); das sind zwar 10 Arbeits-, aber 14 Kalendertage. Schliesslich werden ja auch 14 (nicht 10) Taggelder ausbezahlt (Art. 16k Abs. 2 EOG). Das Ende wäre dann am 14.07.24, falls sich die Kündigungsfrist nicht sogar bis zum Monatsende verlängert (analog Art. 336c Abs. 3 OR; m.E. ungeklärt).

Wenn alle Arbeitnehmer die Geldprämie erhalten, würde das...

Ronald B.
1 Bewertung

Schließen