08. August 2025

Vom neuen Arbeitsverhältnis zurücktreten?

Hallo Zusammen

Kann man von einem anstehenden neuen Arbeitsverhältnis kurz davor zurücktreten? Oder ist es einfach eine Abmachung dann mit dem neuen AG? Sprich, man teilt mit, dass man doch nicht eintreten möchte, da man zb. vom alten AG nun doch ein besseres Angebot erhalten hat und der neue AG sagt ok. Kann er dann eine “Busse” geltend machen? Im Grunde genommen könnte man ja auch eintreten und gleich wieder künden, was für den neuen AG aber blöder wäre, oder?

1 Antwort

Wenn ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist, ist dieser grundsätzlich einzuhalten. Die Stelle ist also anzutreten, ansonsten der Arbeitnehmer entschädigungs- und schadenersatzpflichtig (Art. 337d OR) wird.

In dieser Situation ist es allerdings so, dass der Arbeitgeber gerne so früh wie möglich wissen will, wie es um seinen neuen Arbeitnehmer steht, damit er sich neu organisieren und zu den bereits abgesagten Bewerbern den Kontakt wieder aufnehmen kann.

Den Arbeitgeber so schnell wie möglich informieren, dass man sich umentschieden hat und fragen, wie man die Situation zusammen klären will:

  • Im gegenseitigen Einverständnis kann der Arbeitsvert...
Ronald B.
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