Zwischenzeugnis rückdatieren?
Eine Mitarbeiterin hat im Frühling 2024 ein Zwischenzeugnis in Folge Vorgesetztenwechsel verlangt. Das Zeugnis ist in den Prozessen hängengeblieben und erst heute ist das Thema wieder auf dem Tisch. Der ehemalige Vorgesetzte ist weiterhin im Unternehmen, in anderer Funktion.
Frage: könne wir das Zwischenzeugnis auf Frühjahr 2024 ausstellen und auf 31.03.2024 rückdatieren - oder müssen wir als Erstellungsdatum zwingend das heutige Datum einsetzen?
1 Antwort
Das Zeugnisdatum informiert darüber, wann das Zeugnis geschrieben wurde. Ein Grundsatz eines Arbeitszeugnisses ist bekanntlich die Wahrheit. Die fängt beim Datum an.
Wenn seit Frühjahr 2024 keine neuen Erkenntnisse hinzugekommen sind, ändert sich ja am Inhalt nichts.
Auch möglich ist, im Zwischenzeugnis zu erwähnen, von wann bis wann sich dessen ...