22. Juni 2019

Arbeitszeitmodelle - je nach Tätigkeit unterschiedliche Anforderungen?

Beim Überarbeiten eines Arbeitsteitreglement ist folgende Problematik aufgetaucht: je nach Tätigkeit/Abteilung liegen unterschiedliche Bedürfnisse bzw. Anforderungen betreffend Arbeitszeit vor. Bsp. Telefonische Erreichbarkeit (Call Center) ubd Öffnungszeiten (Filialen).Dabei erfolgt der Arbeitseinsatz anhand eines Einsatzsplanes, welcher 2 Wochen vorher jeweils dem MA aushändigt wird. Andererseits haben wir auch MA, die Arbeitsbeginn, Ende und Pausen individuell gestalten können --> Gleitzeit. Wie könnte ich diese zwei Arten bezeichnen?

Damit eine Flexibilität sowohl auf AG (Aufttagslage, saisonales Geschäft) und AN Seite besteht, habe ich generell an eine Jahresarbeitszeit gedacht und an ein geführtes Gleizeitkonto für Mehr- und Minderstd., dass sich in einer bestimmten Bandbreite bewegen darf. Ist dies so möglich?

Vielen Dank für euer Feedback.

1 Antwort

Grundsätzlich ist mal alle möglich, sofern man sich an die Vorschriften und Gesetze hält. Hier der Link dazu.

https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Arbeitsbedingungen/Arbeitnehmerschutz/Arbeits-und-Ruhezeiten.html

Je nach vorhandenem Zeiterfassungssystem ist dann ein unterschiedliches Parametrisieren mehr oder weniger komplex.

An Arbeitszeitplänen habe ich folgendes herausgelesen.

A: Feste Arbeitszeiten (Filialen mit Öffnungszeiten). Hier ist Gleitzeit eher schwierig, weil immer einer da sein muss um den Laden zu öffnen. Dies kann man auch Schichtarbeit nennen, weil es sicherlich eine Früh- und eine Spätschicht gibt, um die lange Öffnungszeit abzudecken. Solche Schichtpläne können im Voraus für das ganze Jahr definiert werden und nur Abweichungen davon, z.B. durch Stellvertretungen, müssen mind. zwei Wochen vorher angemeldet werden.

B: Gleitzeit mit Blockzeiten. Call Center ist in der Regel genügend "stark" ausgebaut, so dass immer jemand da ist um Calls entgegen zu nehmen.

C: Ja...

Peter Z.
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