15. August 2024

Arztzeugnis

Ein:e Mitarbeiter:in schickt mir als HR Verantwortliche ein Arztzeugnis zu. Kommuniziert dieses aber nicht weiter. Was darf ich als HR Verantwortliche nun den Mitarbeitenden oder auch dem Vorgesetzten kommunizieren?

2 Antworten

Bei der Bearbeitung von Daten sind die Grundsätze des Datenschutzes (Art. 6 DSG) einzuhalten.

Bei Daten über die Gesundheit handelt es sich zudem um besonders schützenswerte Personendaten (Art. 5 lit. c Ziff. 2 DSG), deren Bekanntgabe an Dritte persönlichkeitsverletzend wäre (Art. 30 Abs. 2 lit. c DSG). Widerrechtlich wäre diese Persönlichkeitsverletzung allerdings u.a. nicht, wenn die Personendaten im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Vertrages bearbeitet würden (Art. 31 Abs. 2 lit. a DSG).
Somit: Der Vorgesetzte muss und darf natürlich wissen, von wann bis wann für seinen Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeit att...

Ronald B.
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Schon ein wenig komisch.....

Ich würde in diesem Fall der vorgesetzten Person mitteilen, dass ein Arztzeugnis eingereicht wurde, welches eine Arbeitsunfähigkeit von bis enthält. Mehr nicht, denn nur das muss diese Person wissen um die Arbeiten planen zu können.

Als HR’l...

Peter Z.
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