11. Dezember 2023

Aufenthaltsbewilligung?

Hallo zusammen,

Wir haben einen MA, dem Ende October gekündigt wurde, und dessen Vertrag noch bis zum 31.12.2023 läuft.

In der Zwischenzeit ist er auf „garden leave“. Jetzt haben wir von ihm ein Brief bekommen, den wir als Arbeitgeber stempeln sollen so das er seine Aufenthaltsbewilligung erneuern kann, welcher am 29.12.2023 ausläuft.

Unser Chef sagt wir sollen ihn nicht stempeln, da er bald nicht mehr für uns arbeiten wird.

( der MA würde durch seinen Partner automatisch einen neuen B permit bekommen, möchte aber den C permit beantragen).

Können wir den Stempel verweigern obwohl der MA noch bis zum 31.12 unter Vertrag ist?

Ich würde es gerne für ihn machen..

2 Antworten

Hier würde ich den Stempel auch verweigern, weil ich die Einhaltung der für die Bewilligung nötigen Umstände (Verbleib ...

Peter Z.
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Danke Peter für den Verweis.

Ihr MA mit einer B-Bewilligung muss spätestens nach 5 Jahren die B-Bewilligung bei der zuständigen kantonalen Behörde erneuern lassen. Grundsätzlich wird diese erneuert, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Eine Arbeitslosigkeit stellt nicht à priori ein Hinderungsgrund dar, kann aber zu einer verkürzten Bewilligung führen.

Ich seh...

Marc F.
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