26. Februar 2018

Bekommt ein Arbeitnehmer im Militärdienst verpasste kantonale Feiertage gutgeschrieben?

Konkretes Beispiel: Ein Arbeitnehmer ist im Kanton Zürich angestellt, wo der 1.Mai ein Feiertag ist. Am diesem Tag leistet er jedoch Militärdienst im Kanton Bern, wo normal gearbeitet bzw. Dienst geleistet wird. Folglich bekommt sein Arbeitgeber von der Ausgleichskasse den EO-Beitrag für diesen geleisteten Tag obwohl der Arbeitnehmer einen Feiertag gehabt hätte. Muss dieser Tag dem Arbeitnehmer in irgendeiner Form vergütet werden?

1 Antwort

Kurzantwort: Pech gehabt, der Tag wird weder zeitlich noch finanziell ausgeglichen. Es gibt viele Dienstleistende, welche an Feiertagen und an Wochenenden Dienst "schieben" müssen.

AHV Merkblatt 6.04d besagt, dass jeder besolde...

Peter Z.
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