16. Januar 2019

Bewerbungsformular Anrede "Herr" und "Frau" als Muss-Feld in der Schweiz ein "no go"?

In Deutschland wurde ja das sogenannte Dritte Geschlecht (divers) eingeführt. Wir sind eine schweizer Firma und haben in unserem Online-Bewerbungsformular eingestellt, dass der Bewerbende das Geschlecht in der Form von "Herr" oder "Frau" angeben muss. Nun ist die Frage aufgetaucht, ob das heutzutage überhaupt noch ok ist. Sollten wir - wegen allfälligen deutschen Bewerbenden auch eine dritte Auswahlmöglicheit "divers" zur Verfügung stellen?

Was findet ihr?

2 Antworten

Ergänzend zu Sandros rechtlicher Betrachtung möchte ich folgendes beitragen.

Das Geschlecht ist nicht Herr oder Frau, sondern die Anrede. Wird die Anrede schlussendlich in ein System übernommen, welches Lohn usw. bezahlt, so erscheint irgendwann mal ein Lohnausweis ausgestellt auf

Divers August Mustermann, Bahnhofstrasse x, 8000 Zürich

Und es ist weiter zu klären, welcher Versicherungstarif für KTG anzuwenden ist, da dieser oft Geschlechterabhängig unterschiedlich ist.

Man sieht also sehr schnell, dass eine Zuweisung nötig wird um die aktuell rechtlichen ...

Peter Z.
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Guten Abend

Sehr spannende und aktuelle Frage. Diese betrifft die Diskussion um das sogenannte ,,dritte'' Geschlecht.

In Deutschland hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass es im Geburtenregister neben den Einträgen „männlich“ und „weiblich“ die Möglichkeit geben muss, ein drittes Geschlecht eintragen zu lassen. Das sei nötig, um die geschlechtliche Identität auch derjenigen Personen zu schützen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen.

In Deutschland werden nun Stellenanzeigen wie folgt formuliert:

Sachbearbeiter (m/w/d)

Assistentin (m/w/i)

Mechaniker (m/w/x)

Das Kürzel „d“ steht dabei für „divers“ bzw. die englischsprachige und wohl elegant klingende Formel „diverse“, das ,,I“ für „intersexuell. Das ,,X“ soll vermutlich schlicht alle weiteren geschlechtlichen Formen jenseits von weiblich und männlich umfassen. Bei den Formulierungen lauern allerdings auch Fallstricke: Wer beispielsweise nur ein ,,I“ hinter die Stellenbezeichnung setze, schliesse damit alle Transsexuellen aus.

Ich empfehle Unternehmen, die neuen Abkürzungen für die Imagewerbung zu nutzen, um sich als besonders offen zu präsentieren.

Transmenschen und Menschen mit einer Geschlechtsvariante sollen ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personens...

None
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