Brief neues Personalreglement
Hallo Zusammen
Hätte jemand von euch eine Vorlage, welche der Mitarbeiter mit der Unterschrift das neue Reglement akzeptiert?
Herzlichen Dank! :)
1 Antwort
Änderungen Personalreglement für XY Gesellschaften in der Schweiz Version gültig ab 01.01.2023
Guten Tag
Wir haben die Personalreglemente der einzelnen XY Gesellschaften in der Schweiz harmonisiert, mit dem Ziel ein für alle XY Gesellschaften in der Schweiz gültiges Personalreglement zu verabschieden. Dies betrifft die XY AG, die ABC AG, die EFG AG, JFK AG, die PPP AG. Das beiliegende Personalreglement ersetzt das bisherige Personalreglement der jeweiligen Gruppengesellschaft. Wir bitten Sie uns den Erhalt des vorliegenden Schreibens sowie Ihr Einverständnis mit dem angepassten Personalreglement, welches einen integrierenden Bestandteil Ihres Arbeitsvertrags bildet, durch Gegenzeichnung dieses Schreibens zu bestätigen. Die Regelungen im Einzelarbeitsvertrag gehen grundsätzlich immer den Regelungen des Personalreglements vor. Deshalb bitten wir Sie, das beiliegende, entsprechend angepasste Personalreglement, welches per 01.01.2023 in Kraft tritt, sorgfältig durchzulesen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass jene Regelungen im Einzelarbeitsvertrag, die vor der Inkraftset- zung des neuen Personalreglements abgeschlossen wurden, ab 1. Januar 2023 von den Regelungen im neuen Personalreglement abgelöst werden. Nebst verschiedenen Präzisierungen sowie sprachlichen Klarstellungen wurden materielle Änderungen vorgenommen, um die Gleichbehandlung der Mitarbeitenden zu gewährleisten, gesetzliche Anforderungen umzusetzen und Problemstellungen in der administrativen Abwicklung zu beseitigen. Insbesondere wurden folgende wichtige Änderungen vorgenommen und harmonisiert:
5.2. Pausen
Alle nicht dienstlich bedingten Abwesenheiten (z.B. Znünipausen, Rauchpausen, Mittagspausen) gelten nicht als Arbeitszeit.
5.4. Ferienanspruch
Der Ferienanspruch pro Kalenderjahr für Mitarbeitende wurde über alle Gruppenge- sellschaften harmonisiert. Kadermitarbeitende erhalten je nach Alterskategorie fünf (5) Tage zusätzlich.
5.5 Zusätzlicher Ferienkauf
Für die Mitarbeitenden besteht grundsätzlich die Möglichkeit zum Kauf von fünf (5) weiteren Ferientagen. Diese werden in 12 Tranchen (sowie auf dem 13. Monatslohn) mit 2.2 % vom monatlichen Salär in Abzug gebracht.
5.9 Bezahlte Absenzen
Mitarbeitende in ungekündigtem Arbeitsverhältnis erhalten, sofern erforderlich, die im neuen Personalreglement definierten Anzahl an Tagen als bezahlte Absenz. Die Tage müssen unmittelbar zum Ereignis bezogen werden.
5.10 Feiertage
Als Feiertage gelten die eidgenössischen, kantonalen und lokalen Feiertage. Eine Übersicht der jeweils geltenden Feiertage pro Gruppengesellschaft pro Kalenderjahr wird frühzeitig kommuniziert und publiziert. Massgebend ...