09. Juli 2024

Freistellung statt Beendigung - Missverständnis oder Kalkül - was können wir tun?

Wir haben mit folgender Situation zu kämpfen:

  1. Eine Mitarbeiterin im Vertrieb hat gekündigt, sie hatte eine dreimonatige Kündigungsfrist
  2. Direkt nach der Kündigung sagte sie, sie möchte so schnell wie möglich nicht mehr arbeiten, da sie unmotiviert sei und beim Kunden so leicht “Fehler passieren können”
  3. Wir haben darauf bestanden, dass sie ihre Kunden noch sauber übergibt und haben mit ihr zusammen auf ein Austrittsdatum nach 30 Tagen hingearbeitet.
  4. Nach dreissig Tagen haben wir der Mitarbeiterin ein Vertrag zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses erstellt.
  5. Dieses wurde von ihr zurückgewiesen, weil sie der Ansicht war, dass sie einfach freigestellt würde und weiterhin bezahlt.
  6. Für uns war klar, dass wenn sie uns mehrfach, auch schriftlich sagte, das sie nicht mehr arbeiten wolle und unmotiviert sei, dass sie eine vorzeitige Beendigung der Kündigungsfrist meinte.
  7. Für sie war scheinbar klar, dass sie von Freistellung sprach (obwohl sie das so nie erwähnte).

Nachdem sie nun sämtliche Kunden übergeben hat, haben wir keine Arbeit für sie und fühlen uns hinters Licht geführt. Müssen wir das einfach akzeptieren? Oder können wir dagegen etwas unternehmen?

1 Antwort

(1) Indem sie unter der Berücksichtigung der vereinbarten 3monatigen Kündigungsfrist ordentlich gekündigt hat, hat sie damit ihren Willen kundgetan, nach Ablauf der 3 Monate Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis enden zu lassen.

(2) Daraufhin hat sie gewünscht, so bald wie möglich nicht mehr zu arbeiten. “Nicht arbeiten” und “sich nicht in einem Arbeitsverhältnis befinden” sind zwei unterschiedliche Dinge.
(3, 4) Auf etwas “hinarbeiten” und etwas “vereinbaren” sind ebenfalls zwei unterschiedliche Dinge. Leider hat man nichts rechtzeitig vereinbart, sondern - aus welchen Gründen auch immer - 30 Tage verstreichen lassen. Allerdings ist fraglich, was man hätte vereinbaren sollen, da ja die Arbeitnehmerin ihren Willen, das Arbeitsverhältnis nach 3 Monaten zu beenden, schon kundgetan hat. Immerhin wäre dann das Missverständnis früher aufgefallen.
(5, 7) Wenn aufgrund der mündlichen und/oder schriftlichen Äusserungen des Arbeitgebers und/oder dessen Verhalten nicht objektiv davon ausgegangen w...

Ronald B.
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