25. August 2020

Gilt Umkleidezeit in Spitälern als Arbeitszeit?

Immer wieder taucht die Frage auf, ob die Umkleidezeit als Arbeitszeit gelte. Aus organisatorischen und/oder hygienischen Gründen wird u.U. erwartet, dass Mitarbeitende in Zivilkleidern ins Spital gehen, dort die Arbeitskleidung beziehen und sich dann umziehen. Dann beginnt die Arbeitszeit erst nach dem Umziehen zu zählen. Die Spitäler sparen je nach Grösse des Hauses so zwischen 10 bis 20 Minuten je Arbeitstag ein.

Hat jemand von euch einen Überblick wie die Umkleidezeit in anderen Branchen (mit oder ohne GAV) geregelt ist? Es handelt sich hierbei weniger um das anziehen von Schutzkleidung, sondern um das Anziehen von Arbeitskleidung vor Ort. Ich habe dazu einen passenden Artikel angefügt und bin gespannt auf eure Expertise.

4 Antworten

Das Arbeitsgericht Bülach hat am 3.3.21 erstinstanzlich (absehbar) entschieden, dass die Umkleidezeit zur Arbeitszeit gehört. Das Spital Bülach muss den KlägerInnen (und wohl auc...

Marc F.
1 Bewertung

Bei uns im Alterszentrum wird die Umkleidezeit als Arbeitszeit gerechnet. Und zwar für alle Mitarbeitende, die sich tatsächlich im Betrieb vor der Arbeit umziehen müssen. Somit sind Mitarbeitende davon ausgeschlossen, die ...

Reto L.
1 Bewertung

Guten Tag

Ich habe zu diesem Thema kürzlich einen Artikel geschrieben, den ich gerne anhänge. Vielleicht bri...

Roy L.
1 Bewertung

Schließen